Vereinfachte Einreisbestimmungen für Geimpfte nach Island

Island hat mit einer neuen Verordnung der isländischen Regierung die Einreisebestimmungen für Geimpfte und Genesene deutlich vereinfacht. Für ungeimpfte Reisende bleiben die Bestimmungen jedoch gleich.

Zum 26. Juni wurden bereits alle Corona-Restriktionen in Island aufgehoben. Es herrscht nun keine Maskenpflicht mehr, die Abstandsregelungen sind aufgehoben worden und es dürfen sich wieder mehr als 300 Menschen versammeln.

Seit dem 1. Juli ist nun auch die Einreise für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Reisende wesentlich einfacher möglich. Wer ein Zertifikat über eine abgeschlossene Impfung mit den Impfstoffen BioNTech, Johnson & Johnson, Moderna oder AstraZeneca oder eine überstandene Erkrankung vorweisen kann, muss keinen PCR-Test mehr bei der Einreise vornehmen. Auch Kinder, die im Jahr 2005 oder später geboren wurden, sind von der Testpflicht bei Einreise befreit.

Ein Impfnachweis gilt dann als gültig, wenn seit der zweiten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Beim Impfstoff Johnson & Johnson trifft das bereits nach der ersten Dosis zu. Bei einem ungültigen Nachweis muss sich die einreisende Person zwei Tests unterziehen und dazwischen 5 Tage in Quarantäne verbringen.

Einreisebestimmungen für Ungeimpfte

Island bewältigt die Covid-19 Pandemie weiterhin sehr erfolgreich. Die isolierte Insellage und die Unabhängigkeit vom Grenzverkehr erweisen sich bei der Bewältigung der Krise als äußerst hilfreich. Um den bedeutenden Fortschritt nicht zu gefährden, werden die Einreisebestimmungen nach Island für ungeimpfte Reisende weiterhin streng bleiben und sind auch seit dem 1. Juli unverändert.

Bis auf Grönland stuft Island weiterhin alle Länder als Risikogebiete ein.

Für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die weder geimpft noch genesen sind, treffen folgende Regeln bei der Einreise nach Island zu:

  • Eine digitale Einreiseanmeldung über die Seite visit.covid.is ist erforderlich.
  • Es muss ein Zertifikat über einen negativen PCR-Test vorgelegt werden. Antigen-Schnelltests sind nicht ausreichend. Der Test darf bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein.
  • Der Reisende muss sich bei der Ankunft in Island erneut testen lassen.
  • Jeder muss sich unmittelbar nach dem ersten Test für fünf Tage in Quarantäne begeben.
  • Am Ende der Quarantäne wird in einem Gesundheitszentrum ein weiterer Test durchgeführt, ist der zweite Test ebenfalls negativ, ist die Quarantäne beendet.
  • Touristen sind verpflichtet, ihre Abreisetermine über die Seite visit.covid.is zu melden.

Rückreise

Bei der Rückreise nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz über den Luftverkehr muss ein gültiges negatives Testergebnis, ein Impf- oder ein Genesungsnachweis mitgeführt werden. Für die Rückreise in die Schweiz muss zusätzlich ein Einreiseformular ausgefüllt werden.

Weitere Informationen finden Reisende bei dem jeweils zuständigen Auswärtigen Amt.

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