Papierführerscheinumtausch fast abgeschlossen

Fristen für den Führerscheinumtausch
Diese Fristen gelten für den Führerscheinumtausch. Quelle: © ADAC

Alle Autofahrerinnen und Autofahrer ab dem Jahrgang 1971, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen ihn bis spätestens 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umtauschen. Damit verschwinden nun auch die letzten Papierführerscheine, die noch im Umlauf sind. Mit einer Ausnahme: Diejenigen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein bis 2033 getauscht haben. Alte Scheckkartenführerscheine müssen erst ab 2026 getauscht werden. Der Umtausch ist verpflichtend.

Der neue Führerschein ist für 15 Jahre gültig, das Ablaufdatum bezieht sich jedoch nur auf das Führerscheindokument und nicht auf den Inhalt der Fahrberechtigung. Es muss keine neue Prüfung abgelegt werden und auch eine medizinische Untersuchung ist nicht notwendig. Das betrifft allerdings nur Pkw- und Motorradführerscheine, anders ist es bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.

Wer nach dem Stichtag noch mit dem alten Führerschein unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Eine Straftat wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis begeht man dabei als Pkw- oder Motorradfahrer jedoch nicht.
Darüber hinaus kann insbesondere das Anmieten eines Mietwagens problematisch werden. Auch im Ausland könnte es zu Problemen kommen, wenn man nach Ablauf der Frist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.

Der ADAC empfiehlt, den Umtausch rechtzeitig bei der Führerscheinstelle zu beantragen. Für den Umtausch wird ein Ausweisdokument, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein benötigt. Der Umtausch kostet rund 25 Euro.

Hintergrund der Umtauschaktion ist eine EU-Richtlinie, nach der alle Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein müssen. In Deutschland regelt ein Gesetz, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen. Die ersten Führerscheine mussten bereits 2022 umgetauscht werden. Bis zum Jahr 2033 muss der Prozess beendet sein. (ADAC)

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