Einreisebestimmungen für Kroatien-Urlauber ab dem 1. Juli 2021

Seit dem 1. Juli 2021 können Urlauber mit einem gültigen digitalen Covid-Zertifikat der EU nach Kroatien einreisen. Für Reisende ohne Covid-Zertifikat gelten neue Einreisebestimmungen.

Zum 1. Juli 2021 startet die EU offiziell mit dem digitalen Covid-Zertifikat und ermöglicht vollständig geimpften und genesenen sowie negativ getesteten Personen das Reisen innerhalb der EU ohne Beschränkungen. Auch Kroatien erfüllt die Vorgaben und ist von Anfang an mit dabei. Im Zuge der Einführung hat Kroatien die Einreisebestimmungen angepasst.

Alle EU- und Schengen-Bürger, unabhängig davon, ob sie aus einem Land kommen, das auf der sogenannten grünen Liste des ECDC steht oder mit einer anderen Farbe auf der ECDC-Karte gekennzeichnet ist, müssen bei der Einreise in die Republik Kroatien das digitale COVID-Zertifikat der EU oder eine der Bescheinigungen über Impfung, Genesung, Testung oder weitere vorlegen.

Einreisebestimmung nach Kroatien ab dem 1. Juli 2021:
Um nach Kroatien einreisen zu dürfen, müssen Besucher eins der folgenden Kriterien erfüllen und einen Nachweis darüber erbringen:
1. Besitz eines gültigen digitalen COVID-Zertifikates der EU
2. Ein negativer PCR-Test, der bei Grenzübertritt nicht älter als 72 Stunden ist oder ein negativer Antigentest, der bei Grenzübertritt nicht älter als 48 Stunden ist.
3. Ein Impfnachweis, der belegt, dass die zweite/letzte Impfung (bei einer Einzeldosis mindestens vor 14 Tagen) erfolgt ist und der nicht älter als 210 Tage ab dem Erhalt der zweiten Impfdosis (BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca) oder einer Einzeldosis (Johnson & Johnson) ist. Vollständig geimpfte Personen dürfen nach der zweiten Impfung sofort einreisen.
4. Nachweis über eine Genesung von Covid-19, der belegt, dass die Genesung mindestens 11 Tage, aber nicht länger als 180 Tage zurückliegt.
5. Nachweis über eine Genesung von Covid-19 und den Erhalt der ersten Impfung innerhalb von sechs Monaten nach Ausbruch der Krankheit, sofern die Impfung weniger als 210 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt ist.
6. Ein Test auf eigene Kosten bei der Ankunft mit anschließender Selbstisolation bis ein negatives Testergebnis vorliegt oder Antritt einer 10-tägigen Quarantäne.
7. Nachweis über den Erhalt der ersten Impfdosis von BioNTech/Pfizer oder Moderna (bei Reisen zwischen dem 22. und 42. Tag nach der Impfung) oder AstraZeneca (bei Reisen zwischen dem 22. und 84. Tag nach der Impfung).

Zu beachten ist, dass alle durchgeführten Tests, die als Nachweis für ein positives oder negatives Ergebnis dienen, von der Europäischen Union anerkannt sein müssen.

Alle Kinder unter 12 Jahren sind von der Abgabe der Testergebnisse befreit, wenn ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten die Anforderungen erfüllen.

Es wird zudem empfohlen, das Formular EnterCroatia vor der Ankunft auszufüllen. Das Online-Formular EnterCroatia ermöglicht Besuchern, alle notwendigen Informationen und Daten vor der Reise nach Kroatien einzugeben, um den Grenzübertritt bei der Einreise zu erleichtern.

Alle Informationen zu den Bestimmungen und Einreisemöglichkeiten sowie Informationen, wie man sicher und verantwortungsbewusst nach und in Kroatien reisen kann, werden von der Kroatischen Zentrale für Tourismus auf der Q&A-Webseite regelmäßig aktualisiert (https://croatia.hr/de-DE/coronavirus-2019-ncov-fragen-und-antworten). (CNTB)

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