Neuerungen für Autofahrer 2024

Ob gleich zum Jahresanfang oder erst in einigen Monaten, das Jahr 2024 hält für Autofahrer zahlreiche Neuerungen bereit. Die wichtigsten Änderungen hat der ADAC zusammengefasst.

  • Zum 1. Januar steigt der CO?-Preis von 30 auf 40 Euro pro Tonne. Pro Liter Benzin und Diesel macht das einen Aufschlag von etwa drei Cent.
  • Autokäufer, die sich nach dem Jahreswechsel für ein Elektroauto entscheiden, können aufgrund der noch laufenden Haushaltsverhandlungen noch nicht sicher sein, 2024 eine Förderung zu bekommen. Ursprünglich geplant waren 3000 Euro Förderung für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro. Mit dem Anteil der Hersteller von 1500 Euro würde die Gesamtfördersumme dann 4500 Euro betragen.
  • Zahlreiche Assistenzsysteme, die schon seit Sommer 2022 für neue Fahrzeugtypen vorgeschrieben sind, müssen ab Juli 2024 auch in jedem neu zugelassenen Pkw vorhanden sein. Zu den wichtigsten zählen der Intelligente Geschwindigkeitsassistent (ISA), der den Fahrer bei Übertreten der Höchstgeschwindigkeit warnt, der Notbremsassistent, der das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig abbremst und der Rückfahrassistent, der den Bereich hinter dem Fahrzeug überwacht.
  • Vorgeschrieben ist ab Juli auch eine Schnittstelle für die Nachrüstung eines sogenannten Alkohol-Interlock-System, also einer alkohol-empfindlichen Wegfahrsperre. Die Wegfahrsperre selbst muss nicht verbaut werden.
  • Ebenfalls ab Sommer 2024 muss der Event Data Recorder (EDR) in jedem neuen Auto verbaut sein. Wie eine Blackbox im Flugzeug, sollen die Daten des EDR bei einem Crash helfen, den Unfallhergang zu rekonstruieren.
  • Mitte kommenden Jahres werden auch die ebenfalls schon 2022 eingeführten Datenschutzregelungen für alle neu zugelassenen Autos verbindlich. Die Hersteller müssen ihre Autos umfassend vor Cyber-Angriffen schützen – unabhängig vom Software-Stand.
  • Mit Beginn der nächsten Wintersaison im Oktober 2024 erkennt der Gesetzgeber bei Pkw nur noch Winterreifen (oder Ganzjahresreifen) mit Alpine-Symbol (Schneeflocke und Berg) als solche an. Die M+S-Kennzeichnung allein reicht nicht mehr aus! Wer mit Reifen ohne Alpine-Symbol bei winterlichen Straßenbedingungen unterwegs ist, riskiert bis zu 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg; dem Halter des Fahrzeugs drohen 75 Euro Bußgeld und ebenfalls ein Punkt.
  • Voraussichtlich ab Anfang 2024 wird der deutsch-schweizerische Polizeivertrag in Kraft treten. Damit können dann auch deutsche Autofahrer, die in der Schweiz geblitzt werden, einfacher zur Kasse gebeten werden und umgekehrt. Voraussetzung ist, dass das Bußgeld inklusive der Verfahrenskosten die Bagatellgrenze von 70 Euro in Deutschland bzw. 80 Schweizer Franken in der Schweiz übersteigt.
  • In Italien sollen die Bußgelder für einige Verkehrsdelikte deutlich steigen. Grund der Verschärfungen sind die deutlich gestiegenen Unfallzahlen auf italienischen Straßen. Vor allem Ablenkung, Handynutzung und Alkohol am Steuer sollen härter belangt werden. Das Parlament muss das Vorhaben noch bestätigen, dann könnten die neuen Regelungen bereits im Januar 2024 in Kraft treten. (ADAC)
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