Tarifabschluss zwischen Deutscher Bahn und GDL nach fünf Monaten

Tarifabschluss DB GDL 2024
Deutsche Bahn und GDL haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Tarifabschluss geeinigt. Bild: © DB AG

Die Deutsche Bahn (DB) und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben nach fünf Monaten Verhandlungen einen Tarifabschluss erzielt. „Die Auseinandersetzung war hart, aber wir konnten uns nun auf einen intelligenten Kompromiss einigen“, sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler. Kernelement ist ein innovatives Optionsmodell, mit dem Mitarbeitende im Schichtdienst künftig selbst über ihre Wochenarbeitszeit entscheiden. Der Korridor geht am Ende von 35 bis 40 Stunden. Dabei gilt das Leistungsprinzip: Wer mehr arbeitet, verdient entsprechend mehr.

Für Mitarbeitende im Schichtdienst im GDL Geltungsbereich sinkt die Referenzarbeitszeit 2026 zunächst von 38 auf 37 Stunden. Bis 2029 sinkt sie in drei weiteren Schritten auf 35 Stunden. Das Gehalt wird anteilig jeweils nicht verringert. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeitszeit für die Mitarbeitenden ab 2027 automatisch absinkt. Die tatsächliche Arbeitszeit wählen die Mitarbeitenden selbst: Alles zwischen 35 und 40 Stunden in der Woche ist am Ende möglich. Wer sich für mehr Arbeit entscheidet, erhält pro Stunde 2,7 Prozent mehr Lohn. So würden zum Beispiel Lokführer:innen oder Zugbegleiter:innen in einer 40-Stunden-Woche rund 14 Prozent mehr verdienen als in einer 35-Stunden-Woche.

Optionsmodell für Zugpersonal im Schichtdienst bis 2029
Das Zugpersonal im Schichtdienst kann nach dem Tarifabschluss selbst über die persönliche Wochenarbeitszeit entscheiden. Bild: © DB AG
Für die Kund:innen der DB bedeutet der Tarifabschluss vor allem Planungssicherheit: Bis Ende Februar 2026 gilt nun Friedenspflicht mit der GDL. Der Tarifvertrag läuft 26 Monate bis 31.12.2025, danach folgt eine zweimonatige Verhandlungsphase, in der ebenfalls keine Streiks möglich sind. Darüber hinaus werden bereits vor Beginn der Verhandlungen Schlichtungsmodalitäten für den Fall abgestimmt, dass sie nicht gütlich zu Ende gebracht werden können. Auch das ist neu und schafft einen geordneten Rahmen für die nächste Tarifrunde. Die Laufzeit für die Bestimmungen zur Arbeitszeit endet sogar erst am 31.12.2028. Der Geltungsbereich der bisherigen Tarifverträge bleibt bestehen, Tarifverträge für die Infrastruktur wurden nicht abgeschlossen. Um die Kapazität zu erhöhen und die Produktivität zu steigern, wurden weitere Vereinbarungen getroffen. Unter anderem fällt das 12-Tage-Urlaubswahlmodell zum 1. Januar 2026 weg. Das 6-Tage-Urlaubswahlmodell bleibt bestehen. Wasch- und Umkleidezeiten werden künftig pauschal abgegolten. Der Tarifabschluss im Überblick
  • 2.850 Euro Inflationsausgleichsprämie: 1.500 Euro ausgezahlt im März, weitere 1.350 Euro ausgezahlt vsl. im Mai
  • 420 Euro Lohnerhöhung in zwei Schritten: 210 Euro mehr pro Monat zum 1. August 2024 und nochmal 210 Euro zum 1. April 2025
  • Optionsmodell zur Wochenarbeitszeit: Mitarbeitende im Schichtdienst entscheiden im Korridor von 35 (ab 2029) bis 40 Stunden selbst, wie viel sie tatsächlich arbeiten wollen. Eine Arbeitsstunde entspricht 2,7 Prozent (im Jahr 2026) mehr oder weniger Lohn. Die Referenzarbeitszeit sinkt schrittweise ohne anteilige Absenkung des Entgelts: 37 Stunden zum 1.1.2026, 36 Stunden zum 1.1.2027, 35,5 Stunden zum 1.1.2028, 35 Stunden zum 1.1.2029. Im ersten Halbjahr 2025 werden die Mitarbeitenden befragt, ob sie zum 1.1.2026 37 oder mehr Stunden arbeiten wollen. Diejenigen, die sich nicht zurückmelden, gehen automatisch in die 37-Stunden-Woche. Für die weiteren Schritte ist es andersherum: Die Arbeitszeit bleibt unverändert und Mitarbeitende können sich jährlich melden, wenn sie weniger arbeiten wollen. Klar ist: Wer mehr arbeitet, bekommt mehr Geld.
  • 26 Monate Laufzeit: rückwirkend von 1. November 2023 bis 31. Dezember 2025. Danach folgt eine festgeschriebene zweimonatige Verhandlungsphase mit Friedenspflicht bis Ende Februar. Darüber hinaus werden bereits vor Beginn der Verhandlungen Schlichtungsmodalitäten für den Fall abgestimmt, dass sie nicht gütlich zu Ende gebracht werden können. Die Vereinbarungen zur Arbeitszeit haben eine Laufzeit bis 31.12.2028.
  • Keine Ausweitung des Geltungsbereichs
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