Hund mit Maut-Vignette im Maul
Wenn der Hund die Vignette tatsächlich frisst, muss trotzdem ein Ersatz-Pickerl gekauft werden. Bild: ADAC SE

Die Top-Ten Ausreden der Vignetten-Vergesser

Deutsche Autofahrer dürfen ab Montag, den 15. Juni 2020, wieder nach Österreich einreisen – das gilt sowohl für Geschäftsreisen als auch für Touristen.

Damit die wiedergewonnene Reisefreiheit kein böses Nachspiel hat, sollte man nicht vergessen, eine gültige Vignette zu besorgen. Ausreden wie „mein Hund hat das Pickerl gefressen“ oder die „Vignette ist in der Handtasche meiner Frau“ werden nur wenig nützen. 2019 wurden insgesamt 220.325 Vignettensünder erwischt – 36 Prozent, also rund 79.000 der Fahrzeuge, stammten aus Deutschland. Im Jahr 2018 waren es noch 42 Prozent. Und die Strafen sind happig, es wird eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro oder ein Bußgeld ab 300 Euro fällig.

Die Top-Ten der Ausreden:

  • Ich habe nichts von der Vignettenpflicht in Österreich gewusst
  • Ich habe nicht gewusst, wo man sich eine Vignette kaufen kann
  • Ich habe nicht gewusst, dass man bei einem Windschutzscheibenbruch eine Ersatzvignette erhält
  • Das Navi hat mich auf die Autobahn gelotst
  • Es ist umständlich, eine 10-Tages-Vignette von der Windschutzscheibe abzulösen
  • Ich muss schnell ins Krankenhaus
  • Ich habe keine Vertriebsstelle gefunden
  • Ich habe keine Vignette an der Vertriebsstelle erhalten
  • Ich habe die Vignettenpflicht-Schilder nicht gesehen
  • Das ist nicht mein Auto

Autofahrer sollten also unbedingt eine Vignette erwerben. Der Preis für die Pkw-Jahresvignette beträgt 91,10 Euro, für zwei Monate 27,40 Euro, und das 10-Tages-Pickerl kostet 9,40 Euro. Motorradfahrer müssen für die Jahresvignette 36,20 Euro, für die Zwei-Monats-Vignette 13,70 Euro und die Zehn-Tages-Vignette 5,40 Euro bezahlen. Wer häufiger nach Österreich reist, kauft in der Regel eine Jahresvignette. Diese lohnt sich für Vielfahrer erst ab August nicht mehr. Die Zeit von August bis Ende November können diese mit zwei Zwei-Monats-Vignetten überbrücken.

Direkt von 0 auf Platz 12 des Rankings hat es übrigens eine Ausrede zur Digitalen Vignette geschafft: „Ich habe mich bei der Eingabe ja nur um eine Ziffer geirrt.“ Bei der digitalen Alternative zum klassischen „Klebe-Pickerl“ ist wichtig zu wissen, dass sie erst ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig ist. Sie ist also nichts für Kurzentschlossene. Der Grund: Kunden haben in Europa bei jeder Online-Bestellung das Recht, innerhalb von zwei Wochen vom Kauf zurückzutreten. Dazu wird mit drei Tagen Postlaufzeit gerechnet. Daher ist die digitale Vignette erst ab dem achtzehnten Tag nach dem Kauf gültig.

Wer nicht „kleben“ und trotzdem nicht 18 Tage warten will, kann die digitale Vignette auch bei einer ADAC Geschäftsstelle erwerben – denn nur beim Direktkauf entfällt die gesetzliche Sperrfrist, und die Vignette ist sofort gültig (ADAC).

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