Rettungsgasse richtig bilden
So bildet man bei mehrspurigen Fahrbahnen die Rettungsgasse richtig. Bild: © ADAC

Richtiges Bilden einer Rettungsgasse kann überlebenswichtig sein

Nach einem Unfall zählt jede Minute. Umso wichtiger, dass Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr schnell und ungehindert zum Unfallort kommen und Unfallopfern helfen. Der ADAC weist darauf hin, dass auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts bereits dann, wenn der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, eine Gasse für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, muss nach links ausweichen. Auf allen übrigen Fahrstreifen muss man nach rechts weichen, um so den Einsatzfahrzeugen den notwendigen Platz zu verschaffen.

Wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, besteht kaum noch die Möglichkeit, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu machen. Befahren dürfen die Rettungsgasse nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge, Feuerwehr-, Notarzt und Rettungswägen sowie Bergungs- und Abschleppfahrzeuge. Für alle anderen ist die Durchfahrt tabu. Auf 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot wurden die Strafen inzwischen aufgestockt, wenn eine erforderliche Rettungsgasse nicht gebildet wird.

Den Standstreifen dürfen Autofahrer nur dann benutzen, wenn sie von der Polizei dazu aufgefordert werden oder wenn aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden.

Das Wissen der Autofahrer um die Bildung der Rettungsgasse hat sich in den letzten Jahren verbessert: Wie eine Umfrage des ADAC aus dem Jahr 2020 unter seinen Mitgliedern gezeigt hat, wussten damals 84 Prozent der Befragten, wann für Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr Platz gemacht werden muss. Im Jahr 2018 war dies nur 73 Prozent bekannt. Der ADAC sieht die verbesserten Autofahrer-Kenntnisse als Erfolg der intensiven Aufklärungs- und Informationskampagnen der vorangegangenen Jahre.

Unsere letzten Reise News vom ADAC

Schnellzahler erhalten Bußgeldrabatt in Spanien

Wer seinen Bußgeldbescheid schnell begleicht, wird in Spanien mit einem Rabatt belohnt. Statt der vollen Summe werden nur noch 50 Prozent der Buße fällig, wenn man innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bzw. ab Ahndung vor Ort bezahlt.

Harte Strafen für Raser in Österreich

Ist man 20 km/h schneller unterwegs als erlaubt, droht ein Bußgeld von mindestens 30 Euro. Wer allerdings mit mehr als 50 km/h zu schnell erwischt wird muss mit bis zu 7500 Euro Bußgeld rechnen.

Abstimmung von Spurhaltesystemen nicht immer optimal

Verschiedene Tests der Spurhalteassistenten offenbaren aber auch die Schwächen des Systems. So kann es hin und wieder vorkommen, dass ein Auto fast in den Gegenverkehr gelenkt wird. Schuld daran sind die in manchen Fällen vergleichsweise hohen Lenkkräfte, mit denen das System arbeitet.

  • Letzte Beiträge

  • Categories

  • Teile diesen Beitrag:

    Facebook
    Twitter
    LinkedIn
    Email
    WhatsApp

    Kommentar verfassen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Weitere Magazinbeiträge vom ADAC

    Verschmuzter Auto-Klimaanlagenfilter
    ADAC

    Gesundheitsrisiko durch nicht gewartete Klimaanlagen

    Nicht gewartete Klimaanlagen können allerdings laut ADAC ein Risiko für die Gesundheit darstellen. Auf der Oberfläche des Filters, durch den die Klimaanlage Luft ansaugt, kann sich ein regelrechter Schmutzkuchen sammeln. In Verbindung mit feuchter Außenluft stellt dieser einen Nährboden für Mikroorganismen dar.

    Weiterlesen »

    Hier finden sie eine Übersicht mit sämtlichen Magazinbeiträgen vom ADAC.

    Nach oben scrollen