Hundemodus in Elektroautos im ADAC Test

Display Tesla Hundemodus aktiv
Über eine Nachricht im Zentraldisplay informiert der Tesla Passanten, dass der Hundemodus aktiviert ist. © ADAC/Uwe Rattay

Haustiere sollten nie allein im Auto zurückgelassen werden. Lässt es sich für einen kurzen Moment nicht vermeiden, sollen in manchen modernen Elektroautos spezielle „Hundemodi“ dafür sorgen, dass die Vierbeiner sich wohl fühlen. Der ADAC hat auf dem neuen Klimaprüfstand des Testlabor Elektromobilität im Technik Zentrum in Landsberg am Lech am Beispiel eines Tesla Model Y getestet, wie gut diese Klimaanlagenfunktion funktioniert.

Anders als bei Verbrennerfahrzeugen, bei denen die Klimaanlage in der Regel vom laufenden Motor angetrieben wird, funktioniert sie bei E-Autos elektrisch. Deshalb verfügt fast jedes E-Auto ab Werk über eine Standklimatisierung, kann also auch im abgestellten Zustand den Innenraum temperieren. Hersteller wie beispielsweise Tesla, Smart oder Nio erweitern die Klimaanlage um einen Hunde- beziehungsweise Haustiermodus. Nach dem Abstellen des Fahrzeugs aktiviert, hält dieser nicht nur eine voreingestellte Temperatur, sondern informiert Passanten über eine Anzeige auf dem großen Zentraldisplay darüber, dass der zurückgelassene Hund in einem klimatisierten Auto sitzt. Je nach Hersteller werden weitere Einstellung vorgenommen. So sperrt Tesla etwa die Fensterheber, damit ein Fenster nicht aus Versehen per Pfotendruck geöffnet wird.

Für den Versuch unternahmen die Tester im ADAC Technik Zentrum eine kurze Fahrt von acht Kilometern, wie sie zum Beispiel zum Supermarkt üblich ist. Danach parkten sie den Tesla in der auf 35 Grad Celsius aufgeheizten Klimakammer. Sensoren auf der Rückbank, im Fußbereich sowie in einer im Kofferraum installierten Hundebox erfassten dort die Temperatur. Egal ob mit oder ohne Sonnensimulation durch spezielle Lampen: Die auf 20 Grad Celsius eingestellte Klimaanlage schaffte es im Hundemodus in beiden Fällen, die Innenraumtemperatur konstant zu halten.

Ein Gegenversuch ohne aktivierten Hundemodus zeigte dagegen innerhalb von 30 Minuten einen Anstieg der Innenraumtemperatur bei dem in der Sonne geparkten Fahrzeug auf fast 40 Grad Celsius. Auch beim Versuch ohne Sonnensimulation stieg die Temperatur merklich an; Parken im Schatten kann die Aufheizung zwar verlangsamen, aber nicht verhindern. Alle Versuche wiederholten die Tester auch noch mit einem einen Spalt breit geöffnet Fenster: Weder beeinträchtigt die warme Luftzufuhr die Kühlleistung noch verhindert das geöffnete Fenster den Temperaturanstieg.

Zwar ist die Klimaanlage stark genug, für dauerhafte Kühlung zu sorgen, allerdings wird die Wunschtemperatur – unabhängig vom Hundemodus – unter Umständen nicht überall im Auto gleichmäßig erreicht. Obwohl die Klimaanlage im Versuch auf 20 Grad Celsius eingestellt war, haben die Tester mit aktiviertem Hundemodus bei Sonneneinstrahlung auf der Rücksitzbank und in der Hundebox im Kofferraum zwischen 25 und 29 Grad Celsius gemessen. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, ob das Tier direkt von der Sonnenstrahlung getroffen wird und wie die Lüftungsdüsen eingestellt sind. Wer sein Haustier im Auto zurücklässt, sollte also zuvor die Temperatur am Aufenthaltsort des Tieres überprüfen und gegebenenfalls die Klimaanlage kühler stellen; unabhängig vom Hundemodus stimmen angezeigte und tatsächliche Temperatur im Auto nicht immer überein.

Der Test mit dem Tesla hat außerdem gezeigt, dass sich der Hundemodus nur bei ausreichendem Akkustand (über 20 Prozent) aktivieren ließ. Fiel die Ladung im Verlauf unter diesen Wert, wurde die Klimatisierung allerdings nicht unterbrochen, sondern regelmäßige Warnungen ans Smartphone gesendet. Aufgrund eines technischen Fehlers besteht jedoch immer das Risiko, dass die Klimatisierung ausfällt. Haustierbesitzer müssen immer in der Reichweite des Fahrzeugs bleiben, damit sie bei Bedarf eingreifen können. Stoppt die Klimatisierung, werden Autofahrerinnen und -fahrer in der Regel über die Fahrzeug-App informiert.

Der ADAC betont, dass der Hundemodus nur im Ausnahmefall genutzt und Tiere grundsätzlich nicht im Auto zurückgelassen werden sollten. Wenn ein Hund im Auto an Hitze oder ihren Folgen stirbt, drohen den Verantwortlichen nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 TschG) bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldbuße.

Passanten, die einen bei Hitze in einem Fahrzeug zurückgelassenen Hund entdecken, sollten schnellstmöglich handeln – außer das Fahrzeug ist offensichtlich ausreichend klimatisiert. Ist das Tier noch agil und bei Bewusstsein, sollte der Besitzer ausfindig gemacht werden. Ist er nicht auffindbar oder das Tier bereits erkennbar überhitzt, muss die Polizei oder Feuerwehr zur Befreiung des Tieres gerufen werden. Nur im äußersten Notfall und in Absprache mit der Polizei sollte man selbst aktiv werden. Allerdings droht in diesem Fall Ärger wegen des entstandenen Schadens von Seiten des Autobesitzers und der Staatsanwaltschaft – ob Rechtfertigungsgründe vorliegen, muss schließlich im Einzelfall geprüft werden.

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