Barrierefreiheit von Bus- und Tram-Haltestellen im ADAC-Test

Barrierefreier Buseinstieg Bushaltestelle Mannheim
Ist der Spalt zwischen Bordsteinkante und Buseinstieg zu groß, wird für Rollstuhlfahrende eine Rampe ausgeklappt. © ADAC e.V.

Wer im Rollstuhl sitzt, mit Rollator oder Kinderwagen unterwegs ist bzw. sehbehindert ist, sollte sich problemlos mit Bus oder Tram fortbewegen können. Denn der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss grundsätzlich barrierefrei sein, diese gesetzliche Vorgabe gilt seit 1. Januar 2022. Der ADAC hat daher in ganz Deutschland getestet, wie es um die Barrierefreiheit tatsächlich bestellt ist. Das Ergebnis ist gemischt: Vielerorts gibt es bereits stufenlose Haltestellen, oft fehlt es aber an elementaren Dingen wie Orientierungshilfen und barrierefreien Zugängen.

Die buchstäblich größte Hürde für Menschen mit Einschränkungen ist oft der Einstieg in Busse oder Trambahnen. Regelwerke empfehlen, dass der Abstand zwischen Bordsteinkante und Fahrzeug maximal fünf Zentimeter in der Waagrechten und in der Höhe (sog. Spaltmaß) betragen sollte. Dann könnten viele Mobilitätseingeschränkte selbstständig einsteigen und wären nicht auf eine Rampe angewiesen, die oft erst umständlich ausgeklappt werden muss. Nur gut 20 Prozent der untersuchten Anfahrten von Straßenbahnen erfüllten diese Maße, und sogar nur 3 Prozent aller Busse hielten passgenau.

Entscheidend für Menschen mit Gehbehinderung sind auch Sitzgelegenheiten. Diese gab es erfreulicherweise an nahezu allen Haltepunkten (92 Prozent), zum großen Teil (81 Prozent) auch mit Rückenlehnen. Armlehnen, auf denen sich Mobilitätseingeschränkte beim Aufstehen abstützen können, waren dagegen Mangelware (11 Prozent).

Für Sehbehinderte ist die Lage etwas anders. Nur bei gut der Hälfte (58 Prozent) der getesteten Haltepunkte führten am Boden sogenannte Auffindestreifen quer über den Gehweg, an denen sich Blinde mit dem Blindenstock orientieren können. Das Fehlen solcher Streifen erschwert das Auffinden der Haltestellen erheblich. Besonders gefährlich auch: Radwege, die im Zugangsbereich nicht durch Bodenindikatoren gekennzeichnet sind und damit Blinde schützen würden. Nur 16 Prozent der Radwege verfügten darüber. Positiv jedoch war, dass es an fast allen (93 Prozent) Haltepunkten Leitstreifen gab, die parallel zur Bordsteinkante verlaufen und diese so zur Fahrbahn bzw. zu den Gleisen absichern.

Der ADAC fordert, den Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller voranzutreiben und das notwendige Budget dafür bereitzustellen. Zuständig sind jeweils mehrere Stellen wie Kommunen, Verkehrsbetriebe und -verbünde sowie Straßenverkehrsbehörden, was die Umsetzung oft verzögert. Gleichzeitig müssen die Nutzungsfristen nach einem barrierefreien Umbau angepasst werden, damit die Haltestellen modernisiert werden können, sobald es technische Neuerungen gibt. Diese Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland und Art bzw. Wert der Anlage und liegen in der Regel zwischen 10 und 25 Jahren.

Der Test hat auch gezeigt, dass oft das Fahrkönnen und die Aufmerksamkeit des Fahrpersonals darüber entscheiden, wie treffsicher eine Haltestelle angefahren wird und wie gut dadurch der Einstieg in Bus oder Tram gelingt. Deshalb sind regelmäßige Schulungen des Personals wichtig, denn nicht jedem Fahrgast sieht man eine Einschränkung von Weitem an.

Barrierefreiheit endet jedoch nicht bei Rampen und Leitsystemen. Sowohl Betroffene als auch Mitreisende können die Situation im ÖPNV verbessern. Da Rollstuhlfahrende und blinde Menschen häufig nur bestimmte Einstiegstüren und Flächen in den Fahrzeugen nutzen können, sollten diese Bereiche möglichst freigehalten werden. Zur besseren Planung ihrer Verbindungen finden Betroffene in den Apps oder auf den Webseiten vieler Verkehrsunternehmen spezielle Mobilitätseinstellungen mit Informationen zu Aufzügen und barrierefreien Zugängen.

Die ADAC Testerinnen und Tester untersuchten nahezu 150 Haltepunkte für Bus und Tram in Augsburg, Bielefeld, Braunschweig, Chemnitz, Erfurt, Kassel, Magdeburg, Mainz, Mannheim und Rostock, und zwar für Fahrten zu jeweils vier wichtigen Zielen wie Rathaus, Einkaufszentrum, Krankenhaus und Schwimmbad. Geprüft wurde in den Kategorien Zugang zum Haltepunkt, Ausstattung der Haltepunkte und Zustieg ins Verkehrsmittel. Für ein realistisches Ergebnis wurden die Vor-Ort-Tests teilweise von Betroffenen begleitet.
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