Seilbahnnutzung in Corona-Zeiten
Für Seilbahnen gelten dieselben Regeln wie für öffentliche Verkehrsmittel. Bild: ©TVB Stubai Tirol, Gerhard Berger

Corona-Sicherheitsmaßnahmen in österreichischen Skigebieten

Um auch im Winter 2020/21 einen erholsamen und sicheren Urlaub in Tirol zu gewährleisten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung das „Paket für einen sicheren Wintertourismus“ präsentiert. Hier die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen für Gastronomie, Après-Ski, Seilbahnen und Skischulen im Detail.

Seilbahnen

Für Seilbahnen gelten dieselben Regeln wie für öffentliche Verkehrsmittel, daher ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl bei WintersportlerInnen als auch Seilbahn-MitarbeiterInnen verpflichtend. Dies gilt sowohl für die Lifte als auch den Anstell- und Kassenbereich. Zudem gilt die Einhaltung des 1-Meter-Sicherheitsabstandes. Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes wird im Bedarfsfall durch etwaige Kapazitätsbeschränkungen ermöglicht. Wenn jedoch absolut nicht anders möglich, darf ausnahmsweise davon abgewichen werden. In vielen Skigebieten werden geschlossene Fahrbetriebsmittel (z.B. Gondeln) und Seilbahnstationen mit sanitären Anlagen und Skidepots mehrmals täglich, großteils mittels Kaltvernebelung, desinfiziert. Zusätzlich werden viele Liftbetreiber ihre MitarbeiterInnen regelmäßig testen lassen, um ein Infektionsrisiko zu minimieren und frühzeitig reagieren zu können. Zahlreiche Seilbahnbetriebe werden im kommenden Winter zudem Online-Ticketing anbieten, um Menschenansammlungen an der Talstation zu vermeiden.

Gondeln nur mit Mund-Nasenschutz
Gondeln dürden nur mit einem Mund-Nasenbedeckung genutzt werden. Außerdem werden Gondeln und Seilbahnstationen mehrmals täglich mittels Kaltvernebelung desinfiziert. Bild: ©TVB Stubai Tirol, Gerhard Berger

Gastronomie

MitarbeiterInnen und Gäste müssen in geschlossenen Räumen ausnahmslos einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausgenommen davon ist für Gäste der zugewiesene Sitzplatz. Besuchergruppen dürfen maximal sechs Personen umfassen (minderjährige Kinder werden nicht mitgezählt) und es wird auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen den Gruppen geachtet. Zudem setzen die Gastronomiebetriebe auf die Registrierung der Gäste, um die Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei Coronavirus-Infektionen zu erleichtern. Speisen und Getränke dürfen indoor nur an einem zugewiesenen Sitzplatz konsumiert werden – das gilt auch für Après-Ski Lokale. 

Gastronomie in Skigebieten Corona
Speisen und Getränke dürfen nur an einem zugewiesenen Sitzplatz konsumiert werden. Bild: ©TVB Stubai Tirol, Gerhard Berger

Skischulen

Der österreichische Skischulverband hat ein Konzept mit Handlungsanleitungen erstellt. Eine Gruppe darf maximal zehn Personen inklusive Schneesportlehrer umfassen. SchneesportlehrerInnen, die aus dem Ausland anreisen, haben der Skischule einen negativen PCR-Test vorzulegen.

Skischulen in Tirol zu Corona-Zeiten
Der österreichische Skischulverband hat ein Konzept mit Handlungsanleitungen erstellt. Bild: ©Tirol Werbung, Hans Herbig

Advent- und Weihnachtsmärkte

Advent- und Weihnachtsmärkte haben ein Präventions- und Hygienekonzept auszuarbeiten, welches die Einhaltung des Sicherheitsabstands ermöglicht. Hierzu sind etwa Entzerrungsmaßnahmen (z.B. Abstand zwischen Ständen) und eine Regulierung der Besucherzahl vorgesehen. Auch auf Weihnachtsmärkten gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Bei Gastronomieständen muss ausreichend Raum für sicheren Konsum gewährleistet sein.

Testangebot "Sichere Gastfreundschaft"

Viele der Maßnahmen, die im Winter 2020/21 gelten sollen, haben sich bereits in der vergangenen Sommersaison bewährt. So können sich beispielsweise MitarbeiterInnen von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben regelmäßig freiwillig auf Covid-19 testen lassen. Die Testmöglichkeiten stellt die Österreichische Bundesregierung den Betrieben kostenlos zur Verfügung, um eine sichere Gastfreundschaft zu ermöglichen. Generell gilt, dass die Eigenverantwortung und das Einhalten der Spielregeln von Gästen, MitarbeiterInnen und Tourismus-UnternehmerInnen essentiell sind, um einen gelungenen Winterurlaub zu gewährleisten.

Mund-Nasen-Schutz an Skipass-Ausgabestellen
Auch beim Anstell- und Kassenbereich von Skipass-Ausgabestellen gilt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Bild: ©TVB Stubai Tirol, Gerhard Berger

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