Neue Einreisbestimmungen nach Israel zum 1. November 2021

Laut Beschluss der israelischen Regierung öffnet sich Israel ab dem 1. November 2021 wieder für den Individualtourismus. Damit können nun auch wieder Reisende, die außerhalb einer geschlossenen geimpften Gruppe das Land erkunden möchten, einreisen. Allen Geimpften und Genesenen wird die Einreise unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Als vollständig geimpft gilt, wer die vollständige Immunisierung mit einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassenen Impfstoff nachweisen kann. Die Einreise darf ausschließlich über den Flughafen Ben Gurion erfolgen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

Einreisen für Geimpfte

1. Zwei Impfungen mit Biontec/Pfizer, Moderna, Astrazeneca, Sinovac oder Sinopharm, ab dem 15. November auch mit Sputnik. Die zweite und somit letzte Impfung zum vollständigen Schutz muss mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein. Außerdem darf sie darf zum Zeitpunkt der Ausreise nicht länger als 180 Tage zurückliegen.
2. Eine Impfung mit Johnson & Johnson. Die Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein. Die Impfung darf zum Zeitpunkt der Ausreise nicht länger als 180 Tage her sein.
3. Liegt die zweite oder abschließende Impfung bei der geplanten Ausreise mehr als 180 Tage zurück, ist eine dritte, auch „Booster“ genannte Impfung nachzuweisen. Diese muss mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben.
4. Spezifikation zur Impfung mit Sputnik: Die Einreise mit einer vollständigen Impfung bzw. Boosterimpfung mit Sputnik ist ab dem 15. November 2021 möglich. Zusätzlich ist ein serologischer Test bei Einreise erforderlich. Bis dieser einen positiven Nachweis über den Impfschutz gibt, bleibt der Reisende in Quarantäne.

Als Impfnachweis für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt das digitale Covid-Impfzertifikat der EU.

Einreise für Genesene:

Wer als Genesener nach Israel einreisen will, muss folgende Bedingungen erfüllen:

1. Genesene müssen wie generell alle Einreisenden einen PCR-Test vorlegen, der vor Abreise maximal 72 Stunden alt sein darf.
2. Es ist ein digitaler Genesungsnachweis über einen positiven NAAT-Test erforderlich, einen molekularen, dem PCR-Test ähnlichen Nachweis. Dieser muss zum Zeitpunkt der Einreise mindestens elf Tage alt, darf bei Ausreise jedoch nicht älter als 190 Tage sein.
3. Zusätzlich mindestens eine Dosis der von der WHO zugelassenen Impfstoffe. In diesem Fall sind die Zeitspanne und die Reihenfolge unerheblich.

Das generelle Einreiseprocedere

1. Der Reisende macht vor Abreise einen PCR-Test, der bei Einreise nach Israel nicht älter als 72 Stunden sein darf.
2. Ebenfalls vorab ist von jedem Reisenden eine Passagiererklärung („Entry Statement“) unter https://corona.health.gov.il/en/flights/ auszufüllen:

  • Passagiere mit einem digitalen Zertifikat laden ihr Impf- oder Genesungszertifikat in das Formular für ankommende Passagiere hoch und erhalten vor Abreise einen grünen Pass.
  • Passagiere, die kein überprüfbares digitales Zertifikat haben, geben ihren Impfstatus im Incoming-Passagierformular an und füllen einen Antrag zur Verkürzung der Isolationszeit aus. Dann fügen sie die entsprechenden Dokumente bei, um vor dem Einsteigen in das Flugzeug einen grünen Pass zu erhalten.

1. Bedingungen vor Abflug:

  • Vorlage eines negativen PCR-Tests, der bis maximal 72 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde.
  • Nachweis über ausgefüllte Einreiseerklärung („Entry Statement“) unter https://corona.health.gov.il/en/flights/
  • Gültige Impfbescheinigung nach den o.g. Bedingungen
  • Digitaler Genesungsnachweis nach den o.g. Bedingungen
  • Gegebenenfalls Ausnahmegenehmigung des israelischen Innenministeriums. Gilt für Sonderfällte und für Gruppenreisen.

1. PCR-Tests bei der Landung am Flughafen Ben Gurion; Einreisende bleiben isoliert, bis ein negatives Ergebnis vorliegt, höchstens jedoch 24 Stunden.
2. Wer mit Sputnik-Impfstoffen geimpft wurden, unterzieht sich einem serologischen Test am Flughafen Ben Gurion und isoliert sich bis zum positiven Testergebnis. Dies wird zusätzlich zur Isolierung bis zum negativen Ergebnis des PCR-Tests bei der Landung durchgeführt.

Eine Nichteinhaltung der Einreiserichtlinien kann eine Verweigerung der Einreise zur Folge haben; außerdem kann dies je nach Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Neue Regelungen für Gruppenreisende

Für Gruppenreisen gelten bislang die Einreisebedingungen vom 19. September; neue sind in Vorbereitung. Diese warten auf die offizielle Bestätigung und werden gesondert bekanntgegeben.

Auf den neuen Einreiseplan einigten sich Premierminister Naftali Bennett und Vertreter des Gesundheits-, Tourismus- und Verkehrsministerium sowie weitere Gesundheits- und Regierungsexperten. Die Regelung wird seitens der Behörden kontinuierlich situativ angepasst.

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