Einreisebestimmungen nach Kroatien ab 1. April 2021

Ab 1. April 2021 dürfen Touristen aus den EU- und EWR-Mitgliedsstaaten, die entweder geimpft sind, die sich von einer COVID-19-Infektion erholt haben oder die einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorzeigen, in die Republik Kroatien einreisen.

Allen Reisenden, die, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, aus EU- und EWR-Mitgliedsstaaten nach Kroatien kommen, wird die Einreise in die Republik Kroatien mit den folgenden Dokumenten ermöglicht:

1. Vorlage einer Bescheinigung über einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden vom Zeitpunkt des Testergebnisses bis zur Ankunft am Grenzübergang ist. Anerkannt werden Tests, die in der von der Europäischen Kommission veröffentlichten Gemeinsamen Liste der von den EU-Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannten Antigen-Schnelltests aufgeführt sind. Reisende, die mit einem Antigen-Schnelltest einreisen und länger als 10 Tage in Kroatien bleiben, müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Ausstellung des Tests, den Test erneut durchführen.

2. Vorlage der Impfbescheinigung für Personen 14 Tage nach der Impfung mit der zweiten Dosis eines COVID-19 Impfstoffs oder nach der Impfung mit einer einzelnen Dosis, im Falle eines Impfstoffs, der mit einer Einzeldosis wirkt.

3. Vorlage eines positiven PCR- oder Antigen-Schnelltests gemäß Punkt 1, der bestätigt, dass sich die Person von der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erholt hat, wenn der Test spätestens vor 180 Tagen durchgeführt wurde und älter als 11 Tage ab dem Tag der Ankunft am Grenzübergang ist. Auch anerkannt wird die Vorlage eines ärztlich ausgestellten COVID-19-Krankheitszeugnisses.

4. Bescheinigung über die Selbstisolierung bei der Ankunft in der Republik Kroatien mit der Möglichkeit anschließend einen PCR- oder Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 durchzuführen. Sollte kein Test durchgeführt werden können, dauert die Selbstisolierung 10 Tage.

Kinder unter sieben Jahren, die mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Testpflicht und der Selbstisolierung befreit, sofern die Eltern oder Erziehungsberechtigten einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest oder eine Bestätigung der Impfung oder Genesung von COVID-19 haben.

Zudem wird empfohlen, eine ausgefüllte „Enter Croatia Form“ bei der Ankunft vorzulegen. Das Formular kann vor der Abreise online unter https://entercroatia.mup.hr/ eingereicht werden.

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