Ansprüche bei Flugausfällen

Chaos an den Flughäfen. Wegen Personalmangels beim Flughafen-, Abfertigungs- oder Kabinenpersonal und Streiks streichen Fluggesellschaften derzeit viele Flüge. Die Sommerferien starten und eine Besserung der Lage scheint nicht in Sicht. Welche Rechte betroffene Fluggäste in solchen Fällen haben und wie man sich am Flughafen richtig verhält, erklären ADAC Clubjuristen.

Grundsätzlich können Passagiere bei kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vor dem Abflug) eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer, 400 Euro bis zu 3500 Kilometer und 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3500 Kilometern.

Daneben besteht die Möglichkeit auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Zum einen können Betroffene vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall kann der Ticketpreis von der Airline erstattet werden. Möchte man die Reise jedoch nach wie vor antreten, kann man von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen. Während der Wartezeit am Flughafen muss die Airline die Passagiere mit Essen und Getränken verpflegen. Ist eine alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich, muss sie eine Hotelübernachtung sowie die Beförderung dorthin organisieren.

Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darf man sich selbst darum kümmern. Die Kosten bekommt man in solchen Fällen im Nachhinein von der Airline erstattet. Die ADAC Clubjuristen raten: Alle Belege als Nachweise aufbewahren.

Tipps für richtiges Verhalten am Flughafen: Wenn der Flug Verspätung hat oder annulliert wird, sollte man sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline Informationen besorgen und sich den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Von nun an sollten außerdem alle Belege für anfallende Verpflegungskosten aufbewahrt werden. Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, sollte man umgehend den Reiseveranstalter kontaktieren.

  • Letzte Beiträge

  • Anzeige

  • Kategorien

  • Teile diese Reise News:

    Facebook
    Twitter
    LinkedIn
    Email
    WhatsApp

    Weitere Reise News vom ADAC

    Hier geht es zur Übersicht sämtlicher auf travelio.de veröffentlichter Reise News vom ADAC.

    Magazinbeiträge zum ADAC

    Verschmuzter Auto-Klimaanlagenfilter
    ADAC

    Gesundheitsrisiko durch nicht gewartete Klimaanlagen

    Nicht gewartete Klimaanlagen können allerdings laut ADAC ein Risiko für die Gesundheit darstellen. Auf der Oberfläche des Filters, durch den die Klimaanlage Luft ansaugt, kann sich ein regelrechter Schmutzkuchen sammeln. In Verbindung mit feuchter Außenluft stellt dieser einen Nährboden für Mikroorganismen dar.

    Weiterlesen »

    Übersicht aller auf travelio.de veröffentlichter Magazinbeiträge vom ADAC.

    Diese Reise News könnten dich auch interessieren

    BahnCard 100 wird ab Dezember 2024 deutlich teurer

    Die Preise für Flexpreise und Zeitkarten steigen ab dem 15. Dezember 2024 um durchschnittlich 5,9 Prozent. Die BahnCard 100 wird um durchschnittlich 6,6 Prozent angehoben. Bei den neuen Preisen für die BahnCard 100 wird auch die Preiserhöhung für das integrierte Deutschland-Ticket von aktuell 49 Euro auf zukünftig 58 Euro pro Monat berücksichtigt.

    Weiterlesen

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Nach oben scrollen