Vor- und Nachteile beim Autokauf im Netz

Ein Autokauf im Internet kann praktisch sein: Ohne Zeitdruck das gewünschte Fahrzeug auswählen, anklicken und geliefert bekommen, oft sogar günstiger als beim Händler. Portale gibt es sowohl für Neu- wie auch Gebrauchtwagen, manche bieten beides und nehmen sogar den alten Wagen in Zahlung. Der Online-Kauf hat jedoch Tücken – der ADAC gibt Tipps, worauf Autokäufer im Netz achten sollten.

Stellt man sich beispielsweise einen Neuwagen selbst zusammen, sind die einzelnen Konfigurationsmöglichkeiten nicht immer leicht zu durchschauen. Bestimmte Ausstattungsvarianten gibt es nur im Paket mit anderen – möglicherweise teuren – Extras. Beim Hersteller direkt sind die Konfigurationsmöglichkeiten oft größer. Der ADAC rät, gründlich zu recherchieren und vor dem Kauf alle Optionen durchzuspielen.

Eine Probefahrt ist bei einem Online-Kauf nicht möglich. Hier gilt es, sich im Vorfeld so gut wie möglich über das Wunschmodell zu informieren. Die Plattformen ADAC Autotest und ADAC Autosuche können dabei helfen.

Manche Anbieter liefern das Fahrzeug bis vor die Haustür, manche zu einer Abholstation. Auch die Zulassung bzw. Kurzzeitkennzeichen sind oftmals im Service inbegriffen. Wichtig: Vorab auf etwaige Zusatzkosten achten.

Bezahlt wird üblicherweise per Überweisung. Einige Portale bieten eigene Bezahlmodelle mit einer Anzahlung zur Reservierung. Der Restbetrag wird zunächst angewiesen und erst bei Übergabe des Wagens freigegeben. Weniger geeignet sind wegen der Höhe des Kaufpreises jedoch andere Bezahlmöglichkeiten wie PayPal.

Die meisten Portale geben ein Jahr Garantie auf die Fahrzeuge. Von der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistung bei Neuwagen bleibt das jedoch
unberührt. Zusätzlich bieten viele noch Garantiepakete an, die vor allem für Gebrauchtwagenkäufer interessant sein können.

Wenn das gelieferte Auto jedoch nicht den Erwartungen entspricht, hat der Käufer – wie bei allen im Internet erworbenen Waren – ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Verkäufer kann dafür ein Nutzungsentgelt für bereits gefahrene Kilometer oder für die Abholung verlangen. Der ADAC empfiehlt, die AGB genau zu lesen.

  • Letzte Beiträge

  • Anzeige

  • Kategorien

  • Teile diese Reise News:

    Facebook
    Twitter
    LinkedIn
    Email
    WhatsApp

    Weitere Reise News vom ADAC

    Hier geht es zur Übersicht sämtlicher auf travelio.de veröffentlichter Reise News vom ADAC.

    Magazinbeiträge zum ADAC

    Anzeigetafel Abflüge Flughafen
    ADAC

    Fluggastrechte bei Flugausfällen oder -verspätungen

    Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, können betroffene Passagiere eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometern und 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3500 Kilometern.

    Weiterlesen »

    Übersicht aller auf travelio.de veröffentlichter Magazinbeiträge vom ADAC.

    Diese Reise News könnten dich auch interessieren

    „Jeckliner 5“ ab sofort buchbar

    Am 19. September 2025 startet die Mein Schiff 2 als „Jeckliner 5“ ab Palma zur schwimmenden Narrenparty. Bei der 4-tätigen Kostümparty der Superlative wird das Mittelmeer in ein Jeckenmeer verwandelt.

    Weiterlesen

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Nach oben scrollen