Crashtest mit Füßen auf Armaturenbrett
Lehne nach hinten und die Beine des Dummys auf dem Armaturenbrett: Der Crash zeigt, dass der Airbag die Insassen so nicht schützt, sondern sogar das Verletzungsrisiko erhöht. Bild: ADAC/Ralph Wagner

Füße während der Autofahrt auf dem Armaturenbrett erhöhen Verletzungsrisiko

Ein gängiges Bild beim Blick in viele Autos auf dem Weg in den Urlaub: Die Füße des Beifahrers liegen bequem auf dem Armaturenbrett. Verboten ist das zwar nicht, aber kommt es zu einem Unfall, kann diese Sitzposition schwerwiegende Folgen haben. Das hat der ADAC in einem aktuellen Crash-Versuch erneut bestätigt. Dafür wurden die Sitzlehne nach hinten geneigt und die Beine des Dummys auf dem Armaturenbrett positioniert. Beim Crash mit 64 km/h zeigt sich deutlich, dass der Airbag, der im Armaturenbrett verbaut ist, die Insassen nicht schützt, sondern sogar das Verletzungsrisiko erhöht. So kann diese Sitzposition zu schwersten bis tödlichen Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule oder Beinen führen. Auch wenn es bequem sein mag, rät der ADAC die Füße auch bei längeren Fahrten auf dem Boden zu lassen.

Die Frage nach dem richtigen Schuhwerk beim Autofahren stellt sich bei steigenden Temperaturen immer wieder. Autofahren barfuß oder mit Flip-Flops ist nicht verboten, es droht kein Bußgeld. Aber gerade in kritischen Bremssituationen kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Im Fall eines Unfalls können Gerichte das falsche Schuhwerk als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Das wiederum kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigert.

Wenn auf dem Weg zum See die Luftmatratze oder das Schlauchboot nicht ins Auto passt, genügt es nicht, diese von den Mitfahrern festhalten zu lassen oder provisorisch auf dem Dach festzubinden. Auch auf kurzen Strecken darf die Ladung bei einer Vollbremsung oder einem plötzlichen Ausweichmanöver nicht verrutschen oder herunterfallen. Deshalb muss sie immer ausreichend gesichert werden, z.B. mit Spanngurten auf einem Dachgepäckträger oder im Kofferraum. Bei nicht ausreichend gesicherter Ladung droht ein Verwarnungsgeld (35 Euro) und bei Gefährdung ein Bußgeld (60 Euro) mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

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Bußgelder im Ausland oft höher als in Deutschland

Mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h landet man in Frankreich bei einem Bußgeld von 135 Euro. In Italien werden sogar 175 Euro fällig. Besonders tief in die Tasche greifen muss man in Norwegen, wo mit 620 Euro zur Kasse gebeten wird.

Österreich verschärft Strafen für Raser

Ab dem 1. März 2024 verschärft Österreich die Strafen für Raser. Bei extremen Geschwindigkeitsverstößen kann nun auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass die neuen Maßnahmen auch für deutsche Autofahrer gelten.

Üppige Rabatte bei Elektroautos

Einer ADAC Untersuchung (Stand 02.02.2024) zufolge gewährt Dacia aktuell auf den Spring Electric 10.000 Euro Rabatt; der elektrische Kleinwagen kostet demnach nur noch 12.750 Euro. VW gewährt auf die ID-Modelle 3, 4, 5 und 7 einen Nachlass von 4760 bis 7735 Euro.

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